Ein Thema, das in den letzten Wochen dem Anschein nach Kollegen beschäftigt hat, ist die sogenannte Restdrucksicherung zum Betrieb von Chlorgasdosieranlagen. Anfragen von Fachkräften sind Grund genug, diesem Thema in einem eigenen Beitrag etwas Aufmerksamkeit zu schenken, ohne jedoch den Blick für den Gesamtprozess zu verlieren.
Die Restdrucksicherung und ihre Wirkweise
Die Restdrucksicherung kann zwischen Flaschenventil und Vakuumregelventil angeordnet sein. Alternativ ist es im Vakuumregelventil direkt verbaut. Zwischen dem Flaschenventil und der Restdrucksicherung herrscht immer ein Chlorgas-Überdruck. Diesen Bereich vor dem Flaschenwechsel gefahrlos zu entleeren ist somit nicht möglich.
- Automatischer Verschluss des Behälters ab einem gewissen Druck
- Verbleib eines Chlorgas-Überdrucks
- Kein Eindringen von Luft in den Behälter
- Korrosionsschutz der Innenwände der Chlorgasflasche
- Gewährleistung der Reinheit des Inhalts
Gefahren beim Umgang mit Chlorgas
- Giftig beim Einatmen. Reizt Augen, Atmungsorgane und Haut
- Starke Korrosionsgefahr in Verbindung mit Feuchtigkeit
- Wirkt bleichend und zerstörend auf organisches Material
- Kann Brand verursachen oder verstärken
- Mit brennbaren Gasen können explosionsgefährliche Gemische entstehen
- Wassergefährdend
- Behälter stehen unter Druck
Schutzmaßnamen beim Umgang mit Chlorgas
- Flaschen (auch leere) nur mit Wagen transportieren
- Chlorgasflaschen standsicher aufstellen und einzeln mit Kette/Bügel sichern
- Ventile nicht mit Gewalt öffnen / schließen
- Bei jedem Flaschenwechsel Dichtung erneuern, Anschluss auf Dichtheit prüfen
- Wasservorlage im Bodenablauf ergänzen
- Vor offenen Flammen, Wärmequellen und Sonneneinwirkung schützen
- Atemschutz: Beim Flaschenwechsel Vollmaske mit Filter B2P2 tragen (Filter spätestens 6 Monate nach erstmaliger Benutzung erneuern, Filterverfalldatum beachten!) Vor Benutzung auf Dichtheit prüfen.
- Fußschutz: Sicherheitsschuhe mindestens Kategorie S1 tragen
- Handschutz: Schutzhandschuhe tragen
- Schutzkleidung tragen
- Nur erfahrene und entsprechend geschulte Personen sollten unter Druck befindliche Gase handhaben
- Kein Öl oder Fett benutzen
- Stellen Sie sicher, dass das gesamte Gassystem vor dem Gebrauch und danach regelmäßig auf Leckagen geprüft wurde
Das Sagt der Unfallversicherer
Der Aufenthalt von Personen in Chlorgasräumen ist auf das für Wartung, Kontrolle sowie Betrieb erforderliche Maß zu beschränken.
Bei jedem Chlorgasbehälterwechsel ist die Anschlussdichtung zu erneuern. Die chlorgasführenden Verbindungsleitungen einschließlich der Anschlüsse sind mit einer geeigneten Prüfreagenz auf Dichtheit zu prüfen. Eine geeignete Prüfreagenz ist bereitzustellen. Als Reagenz zur Prüfung der Dichtheit sind ausschließlich die Dämpfe einer Ammoniaklösung zu verwenden. Die Ammoniaklösung darf dabei keinesfalls auf Teile der Chlorungseinrichtung aufgebracht werden.
Das Auswechseln von Chlorgasbehältern darf nur unter Verwendung von geeigneten Atemschutzgeräten erfolgen.
Chlorgasflaschen dürfen nur stehend entleert oder bereitgestellt werden und sind einzeln gegen Umstürzen zu sichern.
Gelagerte Chlorgasflaschen sind entsprechend ihres Füllungsgrades, z. B. mit Hinweisschildern mit der Aufschrift „voll“ bzw. „leer“, zu kennzeichnen.
Flaschenventile dürfen nur von Hand und ohne Hilfsmittel betätigt werden. Chlorgasbehälter mit festsitzenden Ventilen sind entsprechend gekennzeichnet an den Abfüllbetrieb zurückzusenden.
Zum Abdichten undichter Ventile sind geeignete Schutzvorrichtungen an gut erreichbarer Stelle im Chlorgasraum bereitzustellen.
Ventile von Chlorgasbehältern müssen von Dichtungsmitteln, die mit Chlor reagieren (z. B. Öle und Fette), freigehalten werden.
Ventile von nicht angeschlossenen Chlorgasbehältern sind gegen Beschädigung und Verschmutzung, z. B. mit einer Ventilverschlussmutter und Ventilschutzkappe, zu sichern.
Zum Transport von Chlorgasbehältern sind geeignete Transportmittel zur Verfügung zu stellen und zu benutzen. Dies sind z. B. Flaschentransportwagen oder Hebezeuge. Der Abtransport undichter Chlorgasbehälter ist mit geeigneten Bergebehältern durchzuführen. Diese Behälter werden vom Transport-, Unfall-, Informations- und Hilfeleistungssystem der deutschen chemischen Industrie (TUIS) und von Chlorgasherstellern bereitgehalten.
Chlorgasbehälter mit offensichtlichen Korrosionsschäden, festsitzenden Flaschenventilen oder undichten Flaschenventilen sind entsprechend zu kennzeichnen und nach Rücksprache mit dem Lieferanten von diesem abholen zu lassen. Dieser entscheidet, ob Bergebehälter eingesetzt werden müssen.
Normatives
Die DIN 19606 beinhaltet die Restdrucksicherung als eine Möglichkeit zum Betrieb der Chlorgasanlage
Unsere Empfehlung
Der aktuelle Stand der Technik, der Vollvakuumbetrieb als sichere Methode für Fachkräfte, sollte Priorität vor den Belangen der Hersteller und Abfüller haben. Somit findet der Flaschenwechsel immer im Unterdruck statt. Wechseln Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nur vollständig entleerte Behälter. Eine Chlorgasanlage ohne Restdrucksicherung zu betreiben ist nicht nur Normkonform, sondern auch empfehlenswert. Durch sicheren und reibungslosen Betrieb der Anlage bleibt der Prozess im Fluss!